Wir bieten in unserer Praxis Rehasport- Kurse an.
Diese Kurse werden durch die Physiotherapeuten in unserem Kursraum geleitet.
Was ist Rehabilitationssport ?
Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe.
Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit; entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.
Ziele des Rehabilitationssports
Der Rehabilitationssport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Menschen abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert. Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportmethodische und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele.
Zum Reha-Sport gehören auch Übungen, die speziell auf behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ausgerichtet sind, um das Selbstbewusstsein zu stärken.
Der Reha-Sport richtet sich insbesondere an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Hierzu gehören nicht nur bekannte körperliche Behinderungen sondern auch z. B. Schlaganfall, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie ca. 30 weitere Indikationen.
Verordnung und Finanzierung des Rehasports
Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden á 45-60 Minuten in höchstens 18 Monaten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist im Allgemeinen auf bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche erstreckt. Maßgeblich für eine angemessene Förderungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls. Rehabilitationssport und Funktionstraining sollen in erster Linie in der Akutphase der Erkrankung „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind daher nicht als Dauerleistung angelegt, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich.
Wenn die Patientin oder der Patient an einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung leidet, kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport empfohlen ist. Sollte dies der Fall sein, stellt der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.
Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.